Baubiologie - Begutachtung
Die fachgerechten Beurteilung bestehender Objekte

Nicht nur bei der Planung von Neubauten sondern auch bei der fachgerechten Beurteilung bestehender Objekte ist ein hohes Maß fachlicher Kompetenz gefordert. Wenn Gutachten in Streitfällen vor Gericht heran gezogen werden, ist gut beraten, wer anerkannte Experten beauftragt hat. Gerade bei älteren Gebäuden ist meist kaum mehr Dokumentation darüber vorhanden, welche Materialien wie verarbeitet worden sind. Hier ist neben detektivischem Spürsinn vor allem die Erfahrung der Baubiologen gefordert.
Wenn Schäden am Gebäude eintreten, Energie- und Wartungskosten aus dem Ruder laufen, die Wohnqualität beeinträchtigt wird oder gar gesundheitlich Schäden auftreten, die mit dem baulichen Umfeld in Zusammenhang stehen, müssen zunächst die Ursachen dingfest gemacht werden. Schon mit einer einfachen Sichtprüfung kann der Baubiologe viele Fragen klären, etwa wenn es um Raumaufteilung oder andere offensichtliche Faktoren geht. Für weitergehende Fragen sind manchmal Recherchen über verwendete Materialien notwendig, etwa anhand von Plänen, Baubeschreibungen oder Datenblättern und technischen Dokumentationen. Und wenn es um quantitative Untersuchungen geht - etwa zu Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, Energiewerten und anderen physikalischen und chemischen Einwirkungen - wird gemessen. Mit dem vorliegen von Messergebnissen sind aber längst nicht immer alle Fragen beantwortet: Zunächst müssen die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden. Zum Beispiel kann sich hierbei die Frage ergeben, ob sich trotz aller Sorgfalt ein Messfehler eingeschlichen hat, wenn ungewöhnliche Abweichungen von der Norm ermittelt werden. Und selbst wenn einzelne Messwerte für sich genommen „im grünen Bereich“ sind, kann es im Zusammenhang immer noch zu Schwierigkeiten bei der Interpretation der Messungen kommen.
Schlussfolgerungen sind schließlich erst möglich, wenn alle relevanten Fakten vorliegen. Bis ein qualifiziertes Gutachten erstellt ist, muss allerhand Fachwissen in Anschlag gebracht werden. Schließlich wird baubiologischen Beurteilungen auch abverlangt, nachvollziehbare und belastbare Fakten aufzubieten, die im Konfliktfall gerichtsfeste Tatsachen darstellen.
